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Das erweiterte polizeiliche Führungszeugnis
Zum Schutz unserer Kinder und Jugendlichen müssen alle Trainer des TSV Gärtringen bereits seit dem Jahr 2018 ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis vorlegen.
Während der Überlegungen zur Umsetzung des Kinder- und Jugendschutzkonzepts haben wir beschlossen, den Wiedervorlagezeitraum zu ändern. Ab sofort muss alle drei Jahre ein neues Führungszeugnis vorgelegt werden.
Ablauf der Beantragung
- Abgabe der ausgefüllten und unterzeichneten Anträge für in Gärtringen wohnhafte und gemeldete Personen durch den TSV beim Einwohnermeldeamt, welches dann die Ausstellung veranlasst. Alternativ kann der Antragsteller auch persönlich den Antrag abgeben.
- Nicht in Gärtringen gemeldete Personen müssen persönlich beim Einwohnermeldeamt ihres Wohnortes unter Vorlage des Personalausweises oder Reisepasses den vom TSV ausgefüllten Antrag vorlegen und dort das Führungszeugnis beantragen.
- Benennung der gleichen Personen (aus 1. und 2. ) mit Namen und Vornamen in einer TSV Vereinsdatei an das Referat Kinder/Jugend/Familie der Gemeinde Gärtringen durch den Verein.
- Die beantragten Führungszeugnisse, die an die jeweilige Privatadresse gesendet wurden, sollten zeitnah beim Referat Kinder/Jugend/Familie im Samariterstift, Kirchstr. 17, Gertrude-Koch-Zimmer, zur Einsichtnahme vorgelegt werden. Dies kann an an allen Donnerstagen während der Öffnungszeiten des Rathauses erfolgen.
Auf persönliche Entscheidung des/der ÜL kann das polizeiliche Führungszeugnis auch auf der TSV Geschäftsstelle vorgezeigt werden. Das Führungszeugnis verbleibt dabei nicht beim TSV, nur das „Vorlagedatum“ wird notiert. - Der TSV erhält vom Referat Kinder, Jugend und Familie zu definierten Stichtagen die Rückmeldung über die vorgelegten Führungszeugnisse.